AGB



Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen

Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle Verträge über Leistungen zwischen
Witzgall-Design GmbH und dem jeweiligen Auftraggeber ausschließlich. Dies gilt
insbesondere auch dann, wenn der Auftraggeber Allgemeine Geschäftsbedingungen
(AGB) verwendet und diese entgegenstehe oder von den hier aufgeführten
Bedingungen abweichende Bedingungen enthalten. Auch gelten die hier aufgeführten
Bedingungen, wenn Witzgall-Design GmbH in Kenntnis entgegenstehender oder von
den hier aufgeführten Bedingungen abweichenden Bedingungen des Auftraggebers
den Auftrag vorbehaltlos ausführt. Abweichungen von den hier aufgeführten
Bedingungen sind nur dann gültig, wenn ihnen Witzgall-Design GmbH ausdrücklich
schriftlich zustimmt. Alle Vereinbarungen, die zwischen Witzgall-Design GmbH
und dem Auftraggeber zwecks Ausführung des Vertrags getroffen werden, sind in
diesem Vertrag schriftlich niederzulegen.

1. Urheberrecht und Nutzungsrechte
1.1.
Jeder von Witzgall-Design GmbH erteilte Auftrag ist ein Urheberdienstvertrag,
der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an die Diensteistungen gerichtet ist.

1.2.
Alle Entwürfe und Reinzeichnungen unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die
Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann zwischen den Parteien,
wenn die erforderlichen Schutzvoraussetzungen im Einzelfall nicht gegeben sein
sollten. Damit stehen Witzgall-Design GmbH insbesondere die urheberrechtlichen
Ansprüche aus §§97 ff. UrhG zu.

1.3.
Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von
Witzgall- Design GmbH weder im Original noch bei der Reproduktion verändert
werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen – ist unzulässig. Ein Verstoß gegen
diese Bestimmung berechtigt die Witzgall-Design GmbH, eine Vertragsstrafe in
Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen. Ist eine Vergütung
nicht vereinbart, gilt die nach dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD
übliche Vergütung als vereinbart.

1.4.
Witzgall-Design GmbH überträgt dem Auftraggeber, unter der aufschiebenden
Bedingung der Begleichung der Honorarrechnung für die Entwicklungstätigkeit,
die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes
vereinbart ist, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine
Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen
Vereinbarung zwischen Witzgall-Design GmbH und dem Auftraggeber.

1.5.
Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung und
den entsprechenden Nutzungsgebühren durch den Auftraggeber auf diesen über.

1.6.
Witzgall-Design GmbH hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken und in
Veröffentlichungen über das Produkt als Urheber genannt zu werden. Eine
Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt Witzgall-Design GmbH
zum Schadenersatz. Ohne Nachweis eines Schadens kann Witzgall-Design
GmbH 100% der vereinbarten beziehungsweise nach dem Tarifvertrag für
Design-Leistungen SDSt/AGD üblichen Vergütung neben diesen als Schadens-
ersatz verlangen. Weitergehende Schadenersatzansprüche werden mit  der
vorstehenden Regelung nicht ausgeschlossen. Dem Auftraggeber bleibt der
Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich niedriger Schaden ent-
standen ist, dem Auftragnehmer bleibt dem Nachweis und die Geltendmachung
eines höheren Schadens vorbehalten.

1.7.
Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers oder seiner Mitarbeiter und
Beauftragten haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen
kein Miturheberrecht.

2. Vergütung

2.1.
Die Vergütung für Entwürfe (Entwicklungsarbeiten), Reinzeichnungen und Ein-
räumung der Nutzungsrechte erfolgt auf der Grundlage des Tarifvertrages für
Design-Leistungen SDSt/AGD, sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen
wurden und ist im Rahmen der erteilten Aufträge zu vergüten. Bereits die Anferti-
gung von Entwürfen ist kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes
vereinbart ist. Die Vergütungen sind Nettobeträge, die zuzüglich der gesetzlichen
Mehrwertsteuer zu zahlen sind.

2.2.
Werden die Entwürfe später oder in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen
genutzt, so ist Witzgall-Design GmbH berechtigt, die Differenz zwischen der
höheren Vergütung für die tatsächliche Nutzung und der ursprünglich erhaltenen
Vergütung zu verlangen.

3. Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten

3.1.
Sonderleistungen wie die Umarbeitung oder Änderung von Reinzeichnungen,
Manuskriptstudium, Drucküberwachung etc. werden nach Zeitaufwand entsprechend
dem Tarifvertrag für Designleistungen SDSt/AGD gesondert berechnet.

3.2.
Witzgall-Design GmbH ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremd-
leistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der
Auftraggeber verpflichtet sich, Witzgall-Design GmbH entsprechende Vollmacht zu erteilen.

3.3.
Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung mit
Witzgall-Design GmbH abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber,
Witzgall-Design GmbH im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen,
die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme
der Kosten.

3.4.
Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, für die
Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Satz und
Druck etc. sind vom Auftraggeber zu erstatten.

3.5.
Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unter-
nehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.

4. Fälligkeit der Vergütung, Abnahme

4.1.
Soweit sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist die Vergütung bei Ablieferung
des Werkes fällig. Sie ist ohne Abzug zahlbar.

4.2.
Die Abnahme darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden. Im
Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit.

4.3.
Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung
jeweils bei Abnahme des Teiles fällig. Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit oder erfordert
er vom Witzgall-Design GmbH hohe finanzielle Vorleistungen, sind angemessene Abschlags-
zahlungen zu leisten, und zwar 1/3 der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, 1/3 nach
Fertigstellung von 50% der Arbeiten und 1/3 nach Ablieferung.

4.4.
Bei Zahlungsverzug kann Witzgall-Design GmbH Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem
jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank p. a. verlangen. Die Geltendmachung
eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt davon ebenso unberührt wie die Berechtigung
des Auftraggebers, im Einzelfall eine niedrigere Belastung nachzuweisen.

5. Eigentumsvorbehalt

5.1.
An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch
Eigentumsrechte übertragen.

5.2.
Die Originale sind daher, falls nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, unbeschädigt
zurückzugeben, sowie sie der Auftraggeber nicht mehr für die Ausübung von Nutzungsrechten
zwingend benötigt. Bei Beschädigung oder Verlust hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen,
die zur Wiederherstellung der Originale notwendig sind. Die Geltendmachung eines weiter-
gehenden Schadens bleibt unberührt.

5.3.
Die Versendung der Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.

6. Digitale Daten

6.1.
Witzgall-Design GmbH ist nicht verpflichtet, Dateien oder Layouts, die im Comupter erstellt wurden,
an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Computerdaten,
so ist dieses gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.

6.2.
Hat Witzgall-Design GmbH dem Auftraggeber Computerdateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese
nur mit vorheriger Zustimmung von Witzgall-Design GmbH geändert werden. Der Inhalt von
HTML-Dateien ist von dieser Regelung ausdrücklich ausgenommen, nicht jedoch deren Programm-Code.

7. Korrektur, Produktionsüberwachung und Belegmuster

7.1.
Vor Ausführung der Vervielfältigung sind Witzgall-Design GmbH Korrekturmuster vorzulegen.

7.2.
Die Produktionsüberwachung durch Witzgall-Design GmbH erfolgt nur aufgrund besonderer
Vereinbarung. Bei Übernahme der Produktionsüberwachung ist Witzgall-Design GmbH berechtigt,
nach eigenem Ermessen die notwendigen Entscheidungen zu treffen und entsprechende
Anweisungen zu geben. Er haftet für Fehler nur bei eigenem Verschulden und nur für Vorsatz
und grobe Fahrlässigkeit.

7.3.
Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber Witzgall-Design GmbH 3 bis 10
einwandfreie ungefaltete Belege unentgeltlich. Witzgall-Design GmbHist berechtigt, diese Muster
zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden.

8. Gewährleistung

8.1.
Witzgall-Design GmbH verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen,
insbesondere auch ihm überlassene Vorlagen, Unterlagen, Muster etc. sorgfältig zu behandeln.

8.2.
Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werkes
schriftlich bei Witzgall-Design GmbH geltend zu machen. Danach gilt das Werk als mangelfrei
abgenommen.

9. Haftung

9.1.
Witzgall-Design GmbH haftet – sofern der Vertrag keine anderslautenden Regelungen trifft –
gleich aus welchem Rechtsgrund nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Diese Haftungs-
beschränkung gilt auch für seine Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen. Für leichte Fahrlässigkeit
haftet er nur bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. In diesem Fall ist jedoch die
Haftung für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden und entgangenen Gewinn ausgeschlossen.
Die Haftung für positive Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter
Handlung ist außerdem auf den Ersatz des typischen, vorhersehbaren Schadens begrenzt.

9.2.
Für Aufträge, die im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers an Dritte erteilt werden, übernimmt
Witzgall-Design GmbH keinerlei Haftung oder Gewährleistung, soweit Witzgall-Design GmbH
kein Auswahlverschulden trifft. Witzgall-Design GmbH tritt in diesen Fällen lediglich als Vermittler auf.

9.3.
Sofern Witzgall-Design GmbH selbst Auftraggeber von Subunternehmern ist, tritt er hiermit sämtliche
ihm zustehenden Gewährleistungs-, Schadensersatz- und sonstigen Ansprüche aus fehlerhafter,
verspäteter oder Nichtlieferung an den Auftraggeber ab. Der Auftraggeber verpflichtet sich, vor einer
Inanspruchnahme der Witzgall-Design GmbH zunächst zu versuchen, die abgetretenen Ansprüche
durchzusetzen.

9.4.
Der Auftraggeber stellt Witzgall-Design GmbH von allen Ansprüchen frei, die Dritte gegen
Witzgall-Design GmbH stellen wegen eines Verhaltens, für das der Auftraggeber nach dem Vertrag
die Verantwortung beziehungsweise Haftung trägt. Er trägt die Kosten einer etwaigen Rechtsverfolgung.

9.5.
Mit der Freigabe von Entwürffen und Reinausführungen durch den Auftraggeber übernimmt dieser
die Verantwortung für die technische und funktionsgemäße Richtigkeit von Text, Bild und Gestaltung.

9.6.
Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe, Entwicklungen, Ausarbeitungen, Reinausführungen
und Zeichnungen entfällt jede Haftung der Witzgall-Design GmbH.

9.7.
Für die wettbewerbs- und kennzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Arbeiten
sowie für die Neuheit des Produktes haftet Witzgall-Design GmbH nicht.

10. Gestaltungsfreiheit und Vorlagen

10.1.
Im Rahmen des Auftrages besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen
Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen,
so hat er die Mehrkosten zu tragen. Witzgall-Design GmbH behält den Vergütungsanspruch für bereits
begonnene Arbeiten.

10.2.
Verzögert sich die Durchführung des Auftrages aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so
kann Witzgall-Design GmbH eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder
grober Fahrlässigkeit kann er auch Schadenersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung
eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt.

10.3.
Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller von Witzgall-Design GmbH übergebenen
Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein,
stellt der Auftraggeber Witzgall-Design GmbH von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.

11. Schlussbestimmungen

11.1.
Erfüllungsort ist der Sitz der Witzgall-Design GmbH, sofern sich aus der Auftragsbestätigung
nichts anderes ergibt.

11.2.
Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt die Geltung der übrigen
Bestimmungen nicht.

11.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

11.4.
Gerichtsstand ist Bochum. Die Witzgall-Design GmbH ist auch berechtigt, am Sitz des
Auftraggebers zu klagen.

11.5. Vertragssprache ist deutsch.